Der Praxiskommentar behandelt die seit 1. Mai 2014 für neue Verträge geltende neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-GVO); für Altverträge gilt eine Umstellungsfrist bis zum 30. April 2015. Die TT-GVO regelt die inhaltlichen VorausSetzungen, unter denen beschränkende Klauseln in Technologietransfer-Vereinbarungen (z.B. Patentlizenz-, Know-how- und Softwarelizenzverträge sowie gemischte Vereinbarungen) automatisch vom Kartellverbot des Artikel 101 EU-Vertrag befreit sind. Die einzelnen Vorschriften der Verordnung werden umfassend, auch unter Berücksichtigung der bisher geltenden Regelungen, kommentiert. Dabei legen die Autoren besonderen Wert auf die Behandlung von in der Praxis auftauchenden Fragestellungen bei Technologietransfer-Vereinbarungen, die in der herkömmlichen Kommentarliteratur nicht diskutiert werden. Die Kommentierung deckt unter Berücksichtigung der neuen Leitlinien der EU-Kommission zur TT-GVO auch solche Technologietransfer-Vereinbarungen ab, die nicht unmittelbar von der Gruppenfreistellung der TT-GVO profitieren können und deshalb am Maßstab der Legalausnahmen des Artikels 101 Absatz 3 EU-Vertrag zu messen sind. Abgerundet wird das Werk durch eine Einleitung zur Entstehungsgeschichte, Sonderkapitel zur Anwendung der TT-GVO im Pharma- und Softwarebereich, ein Prüfungsschema, eine Liste typischer Wettbewerbsbeschränkungen und deren Behandlung sowie einen Abschnitt über den etwaigen Änderungsbedarf bzw. neue Gestaltungsmöglichkeiten bei bestehenden Verträgen.

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