Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung

Wie im Krankenversicherungsrecht die Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Pflegeheime etc.) entschädigt werden, legt das Krankenversicherungsgesetz nur in Grundzügen fest. Viele wichtige Fragen werden erst auf Tarifebene geklärt. Tarife müssen angepasst werden. Neue Behandlungsmethoden entstehen; technische Veränderungen müssen beachtet werden; die Alterung der Gesellschaft schreitet voran; die Qualität der Behandlung soll erhöht werden. Tarifanpassungen gehören zu den besonders schwierigen Fragen. Und auch dazu gibt das Krankenversicherungsgesetz kaum Vorgaben. Die Publikation von Kieser/Oggier/Bührer greift das Thema in einem weit gefassten interdisziplinären Bogen auf. Es werden Antworten und Einordnungen vorgeschlagen und begründet. Damit will die Publikation den Vorgang der Tarifanpassung kritisch und fundiert begleiten.