Tarifautonomie und das Tarifeinheitsgesetz

Katrin Neurath stellt nicht die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes in den Mittelpunkt ihrer Untersuchung, sondern die Umsetzung der gesetzlichen Tarifeinheit bei der Anwendung von Tarifverträgen in der Praxis. Sie betrachtet ausführlich die Auswirkungen der Regelungen des § 4a TVG für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Sie stellt fest, dass das Tarifeinheitsgesetz in nur wenigen Fällen zu einer betrieblichen Tarifeinheit führt. Stattdessen ruft das Gesetz praktische Probleme für die Anwender hervor und stellt nicht die gewünschte Lösung für die Tarifautonomie dar. 

Katrin Neurath schließt nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor of Laws den Masterstudiengang 'International Law and Business' mit Vertiefung in Recht, Personalmanagement und -psychologie an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel an.