Tarifboni für Gewerkschaftsmitglieder.

Die Frage nach der Zulässigkeit tarifvertraglicher Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit beschäftigt die Rechtswissenschaft seit langem. In den letzten Jahren hat diese Problematik eine ungeahnte Wiederbelebung erfahren. 2009 hat das BAG sogenannte einfache Differenzierungsklauseln in Grenzen für zulässig, sogenannte Spannenklauseln 2011 hingegen für unzulässig erachtet. Sebastian Neumann nimmt die aktuelle Diskussion auf und betrachtet die zahlreichen damit verbundenen Aspekte aus einer öffentlich-rechtlich geprägten Perspektive, die eine transparentere Problemabschichtung ermöglicht, als dies bislang versucht wurde. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung von Differenzierungsklauseln selbst grundrechtlich geschützte Freiheitsausübung ist, deren Einschränkung rechtfertigungsbedürftig ist. Dies wirkt sich positiv auf die tariflichen Regelungsmöglichkeiten aus, denen jedoch durch das einfache sowie das Verfassungsrecht - insbesondere die Koalitionsfreiheit der Nicht- und Andersorganisierten - Grenzen gesetzt werden.

Der Autor studierte ab dem Wintersemester 2002/2003 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Er legte die Erste juristische Staatsprüfung im Februar 2008 in Köln ab. Zum Sommersemester 2008 nahm er sein Promotionsstudium an der Universität Bonn auf, zusammen mit einer Tätigkeit am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit. Er ist bis dato wissenschaftlicher Mitarbeiter ebenda und seit Februar 2011 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.