Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung.

Mit Urteil vom 7.7.2010 hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb aufgegeben. Die Arbeit ist den Folgefragen gewidmet, die sich aus dieser bereits seit einiger Zeit erwarteten Rechtsprechungsänderung ergeben. Sie unternimmt den Versuch, das Bild eines künftigen Tarifvertrags- und Arbeitsrechtssystems unter den Bedingungen der Möglichkeit realisierter Tarifpluralitäten zu zeichnen. Die behandelten Folgefragen stellen sich rechtsmethodisch unter dem Gesichtspunkt eines durch die Aufgabe der bisherigen Rechtsfortbildung bewirkten »Wandels des Normumfeldes«. Sie lassen sich zu der Frage verdichten, wie die realisierte Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung eingepasst werden kann. Dabei kann sich die Untersuchung nicht auf die tarifvertragsrechtlichen Implikationen des Abschieds vom Grundsatz der Tarifeinheit beschränken. Der Paradigmenwechsel im Tarifkollisionsrecht strahlt vielmehr auf die unterschiedlichen Teilgebiete des Arbeitsrechts aus und berührt alle »großen« arbeitsrechtlichen Bereiche - das Arbeitsvertragsrecht, das Tarifrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht. Die Untersuchung zeigt, dass sich die Tarifpluralität unter Beachtung der sich aus dem jeweiligen systematischen und teleologischen Zusammenhang der einschlägigen verfassungs-, gesetzes- und richterrechtlichen Vorgaben ergebenden Anpassungen und Neuorientierungen ohne »Brüche« stimmig in das System der Arbeitsrechtsordnung integrieren lässt. Die Arbeit wurde am 9. November 2011 mit dem Hugo Sinzheimer Preis für herausragende arbeitsrechtliche Dissertationen ausgezeichnet.

Geboren 1981 in Münster. Studium der Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2006 bis 2009 Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht von Professor Dr. Rolf Wank, Ruhr-Universität Bochum. 2009 bis 2011 Rechtsreferendariat in Berlin. Promotion an der Ruhr-Universität Bochum im Jahr 2010. Auszeichnung mit dem Hugo Sinzheimer Preis für herausragende arbeitsrechtliche Dissertationen 2011. 2011-2013 Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht in Berlin und Köln. 2014-2017 Referent in der Abteilung Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn und Berlin. 2017 Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin, zunächst als Richter kraft Auftrags. 2019 Ernennung zum Richter am Arbeitsgericht Berlin.

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