Tatsachenermittlung im Streitbeilegungsverfahren der Welthandelsorganisation (WTO).

Die Dissertation hat die Tatsachenermittlung im Rahmen eines Handelskonflikts unter dem Streitbeilegungsverfahren der WTO zum Gegenstand. Ziel der Arbeit ist die Darstellung der Konzeption und des Ablaufs des Verfahrens zur Sachverhaltsermittlung. Das Streitbeilegungsübereinkommen (DSU) enthält insoweit nur rudimentäre Regelungen. Gleichwohl stellen diese die rechtliche Grundlage dar und bilden das Grundgerüst für die Anwendungspraxis. Aus ihnen können die Verfahrensgrundsätze und das Verfahren selbst abgeleitet werden. Aufgrund der wenigen Bestimmungen zur Sachverhaltsermittlung ist es an den Streitbeilegungsorganen, den Panels und dem Appellate Body, die bestehenden Regelungen zu konkretisieren. Aufgabe des Autors ist daher auch die Auswertung der Entscheidungen der Streitbeilegungsorgane. Mit ihr einhergehend erfolgt eine Darstellung der Anwendungspraxis und der Verfahrensgestaltung. Das WTO-Streitbeilegungsverfahren wird auch in den völkerrechtlichen Kontext eingeordnet. Darüber hinaus steht es zwischen der Verschiedenheit des angloamerikanischen und kontinentaleuropäischen Rechtskreises. Die Streitbeilegungsorgane müssen demnach bei der Konkretisierung der Verfahrensbestimmungen angemessene Entscheidungen zur Tatsachenermittlung treffen. Dies ermöglicht zugleich eine Verknüpfung zum nationalen Zivilverfahrensrecht, so dass der Verfasser die Tatsachenermittlung vor dem Hintergrund des kontinentaleuropäischen Rechts, aber auch der Unterschiede zwischen diesem und dem angloamerikanischen Recht beleuchtet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Aufnahme detaillierterer Verfahrensvorschriften zur Tatsachenermittlung in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren in das DSU zu einer weiteren Stärkung des juristischen Systems und der Sicherheit und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem führen würde.