Tattoos im Polizeivollzugsdienst. Rechte und Pflichten von Polizisten im Öffentlichen Dienst
Autor: | Mussa, Karbin |
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EAN: | 9783668941083 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 05.06.2019 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit konzentriert sich auf die Betrachtungsweise des Dienstherrn und der Rechtsprechung gegenüber von Tattoos, die von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einem sichtbaren Bereich getragen werden. Folglich wird sich diese Hausarbeit auch mit dem Erscheinungsbild einer Polizeibeamtin und eines Polizeibeamten beschäftigen. Des Weiteren möchte diese Hausarbeit darlegen, weshalb die Uniform und die Einhaltung der gegebenen Richtlinien eine hohe Relevanz im Polizeivollzugsdienst haben. Die Gesellschaft und die Interessen der Menschen unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. In Hinsicht dieses Wandels sind auch Körpermodifikationen in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Dazu gehören insbesondere Tattoos und sämtliche Arten von Körperpiercings. Dieser Wandel macht sich auch im Polizeivollzugsdienst bemerkbar und sorgt nicht zu Unrecht für Aufmerksamkeit in den Medien. Dabei ist nicht nur die jüngere Generation der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes betroffen, sondern auch gleichermaßen die älteren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte steht als Repräsentant des Staates besonders im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Für die Darstellung der Polizei als staatliche Institution ist ein gepflegtes Erscheinungsbild und korrektes Auftreten unabdingbar. Dabei treffen unterschiedliche Ansichten aufeinander, einerseits die Ansicht der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die sich auf verschiedene gesetzliche Normen berufen und andererseits die Ansicht des Dienstherrn, der sich einen einwandfrei gekleideten uniformierten Beamten ohne jeglichen Körpermodifikationen vorstellt.