Tauschangebote nach dem WpÜG

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit Tauschangeboten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). In den ersten Jahren seit Inkrafttreten des WpÜG am 01.01.2002, vorwiegend ein Schattendasein führend, treten Tauschangebote im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen zunehmend ins Bewusstsein börsennotierter Aktiengesellschaften. Während exemplarisch im Zeitraum vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2013 lediglich drei Tauschangeboten 122 Barangebote gegenüberstanden, stieg die Zahl der Tauschangebote im weiteren Verlauf bis zum 31.12.2016 auf zehn Tauschangebote bei 66 Barangeboten. Bei einem übernahme-rechtlichen Tauschangebot (sog. 'Exchange Offer' oder 'Stock for Stock Offer') erhalten die Aktionäre der Zielgesellschaft gegen (Sach-)Einlage ihrer Aktien junge Aktien des Bieters. Im Sinne eines share deals findet ein gegenseitiger Erwerb von Beteiligungen statt, der wirtschaftlich einer Verschmelzung ähnelt. Daher profitieren die sich zusammenschließenden Unternehmen regelmäßig von Synergien. In Abgrenzung zu üblichen Barangeboten bieten Tauschangebote die Möglichkeit, durch den Einsatz eigener Aktien als Akquisitionswährung die Finanzierung von Unternehmensübernahmen unabhängig vom Finanzmarkt selbst zu stemmen oder zumindest bei gemischten Erwerbsangeboten zu dieser beizutragen. Nicht zuletzt könnten große Transaktionen allein durch Barangebote kaum finanziert werden. Im Übrigen sind Tauschangebote immer dann besonders interessant, wenn der Aktienkurs des Bieters steigt, während die Aktien der Zielgesellschaft unterbewertet sind und sich daher ein günstiges Umtauschverhältnis ergibt.

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