Terrorprävention im Spannungsfeld Verfassungsschutz und Polizei

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die islamistischen Terrorangriffe vom 11. September 2001 in den USA und noch mehr der Anschlag am 11. März 2004 in Madrid stellten jeweils Zäsuren für die Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland und Europa dar. Diese Entwicklungen betreffen seitdem alle beteiligten Behörden und erzwangen einen Reformprozeß, welcher in seiner Dimension von politischer Theorie, Politik und Bevölkerung noch nicht in Gänze erfaßt zu sein scheint. Durch den Reformprozeß ausgelöste Diskussionen zeigen Problematiken auf, wie z.B. der 'Kompetenzwirrwarr', welcher auf das schlichte Vorhandensein einer Vielzahl von Sicherheitsbehörden zurückzuführen ist. Hier gilt es die Reformen in ihrer Gesamtheit durch bessere Koordination, Kooperation und verbesserten Informationsfluß der unterschiedlichen Behörden anzupacken. Verbesserungen müssen aber auch durch einen erweiterten Wissenstransfer zwischen Institutionen und Diskursteilnehmern angestrebt werden. Ein Schwerpunkt in der Debatte über den Selbstschutz des Staates bildet das Trennungsgebot in Verbindung mit dem Recht zur vorverlagerten Ermittlungsmöglichkeit in Verdachtsfällen. Es erscheint lohnenswert der Diskussion ein wenig von ihrer Emotionalität zu nehmen und mehr Sachlichkeit einzuhauchen, daher wird in einem ersten Teil das Trennungsgebot im Spannungsfeld zwischen administrativen Verfassungsschutz und Polizeibehörden fokussiert. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Kontrollmechanismen des Verfassungsschutzes. Es wurde bislang versäumt diese dem Reformprozeß anzupassen. Exemplarisch sei hier die alljährliche Kritik durch den BMI bezgl. des Datenschutzbeauftragten bei der Präsentation seines Berichtes zu nennen. Auch in diesem Jahr mahnte Schily eine vermeintliche Aufgabenüberdehnung durch die Veröffentlichung an. Dabei fällt dem Datenschutzbeauftragten eine bislang unterschätzte Rolle zu. Er stellt eine weitgehend unbeeinflußte Kontrolle im Konzert der Mechanismen dar, die es bei noch folgenden Kompetenzerweiterungen, welche sich durch den Reformprozeß ergeben werden, ebenfalls anzupassen gilt. Um demokratische Verfahren auch in der Sicherheitspolitik weiterhin zu garantieren, muß in diesem Punkt die Reformdiskussion ergänzt und angeschoben werden. Der Datenschutzbeauftragte könnte hier eine Schlüsselrolle einnehmen.