Theologie an staatlichen Universitäten - Relikt oder Modell?

Zur grundgesetzlichen Entscheidung hinsichtlich des Ob von »Theologie an staatlichen Universitäten« werden im juristischen Diskurs gegensätzliche Ansichten vertreten (Gebot, Verbot und Enthaltung). Die vorliegende Untersuchung nimmt ein grundgesetzliches Gebot an. Indes greift sie auf den religionsverfassungsrechtlichen Klassiker nicht rechtsdogmatisch zu. Infolge der rechtstheoretischen Erkenntnis, dass präskriptive Rechtsnormativität zugleich binnenperspektivisch möglich und metaperspektivisch unmöglich ist, nimmt sie eine mehrperspektivische Rechts- und Ordnungsbetrachtung vor. Die juristische Binnenentscheidung bemisst sich dabei maßgeblich an den religions- sowie integrationspolitischen und staatstheoretischen Bedürfnissen der säkularen, freiheitlichen demokratischen Ordnung des Grundgesetzes. Die Untersuchung erkennt in staatsuniversitärer Theologie eine integrative Feindpolitik, um religiös-weltanschauliche Konfliktlagen im Rahmen einer säkularen Ordnungskonzeption zu befrieden und die Gefahr des religiösen Fundamentalismus mittel- bis langfristig in freiheitsadäquater Weise zu bannen. Der mehrperspektivische Zugriff vermag auch säkularen Gegnern staatsuniversitärer Theologie aufzuzeigen, dass dieses Integrationsinstrument nicht nur im Sinne ihrer religionspolitischen Interessen und staatstheoretischen Grundannahmen ist, sondern auch keine rechtlichen Vorbehalte angezeigt sind.

Clemens Steinhilber, born in 1983, holds law degrees from Heidelberg (2012 First Examination in Law; 2016 Doctorate), Krakow (2012 LLM) and Paris Sud (2015 DU Gratianus) Universities. 2011-2015 Lecturer at Montpellier I (2011/2012) and at Paris Sud University (2014/2015) as well as at Humboldt-Universität zu Berlin (2012/2013). 2015-2017 legal clerkship at the Higher Regional Court of Berlin with rotations at the German Federal Chancellery and at the German Federal Constitutional Court.