Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Untersuchung legt eine organisationstheoretisch und verwaltungshistorisch untermauerte Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts als einer Form von Verwaltungsorganisation vor. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet sich von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht durch die Art der Aufgaben oder die Form ihrer Erledigung (Selbstverwaltung als eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung), sondern durch die Ausdifferenzierung ihrer Organisationsstrukturen (Selbstverwaltung durch Mitgliederpartizipation) aufgrund der Einbeziehung gesellschaftlicher Potentiale zur Selbstorganisation in die öffentliche Verwaltung. Von dieser Grundstruktur aus können sowohl die Möglichkeiten der Körperschaft zur Bürgeraktivierung als auch die Vielfalt ihrer Erscheinungsformen systematisiert werden.

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