Theorie des öffentlichen Rechts II

Die Diskussion über das Verhältnis von öffentlichem Recht und Privatrecht wurde bislang von rechtstheoretischen Irrtümern und Unklarheiten überschattet. Hierzu gehören die unbesehene Gleichsetzung des öffentlichen Rechts mit der hoheitlichen Gewalt und die undifferenzierte Sicht auf den Rechtsstatus des Privaten. Ausgehend von den Überlegungen des ersten Teils der Reihe 'Theorie des öffentlichen Rechts' arbeitet Stefan Haack die Geschichte dieser Missverständnisse auf. Denn nicht alles, was man in der Vergangenheit als öffentliches Recht einstufen wollte, stellt sich bei reflektierter Betrachtung als solches dar. Anschließend untersucht er, welche dogmatischen Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn es um das gegenwärtige Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht geht. Wie lässt sich das juristische Denken gegen die Gefahr immunisieren, dass das öffentliche Recht gegen das Privatrecht ausgespielt wird?

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