Transformationsprozesse in Ostdeutschland

Die formelle Vereinigung der Deutschen Demokratischen Republik mit der Bundes­ republik Deutschland wurde durch die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 1.7.1990 und durch den "Einigungsvertrag", der die staatliche Einheit zum 3.10.1990 festschrieb, vollzogen. Es handelte sich um eine "einseitige Aneignung" (Bauer 1991, S. 441) der westdeutschen Gesellschaftsordnung, da fast das gesamte Rechtssystem sowie die Verwaltungs-und Parteistrukturen der Bundesrepublik übernommen wurden. Mit Begriffen wie "Inkorporation" (Lepsius 1991, S. 72; Mayer 1991, S. 88) oder "Verwest­ lichung" (Hartmann 1991, S. 101) wird versucht, die West-Ost-Übertragung des bundes­ deutschen Gesellschaftssystems zum Ausdruck zu bringen. Nur unter Vorbehalt lassen sich die Entwicklungen in der ehemaligen DDR mit dem Terminus der "Revolution" beschreiben. Es kam zu "einer 'stillen' Machtaufgabe des SED-Regimes" (Prosch/ Abraham 1991, S. 292), zu einer "freiwilligen Staatsaufgabe", die einem "geplanten sozialen Wandel" (Schäfers 1991a, S. 273 f.) entsprach. In der For­ schung besteht daher Uneinigkeit, ob sich die Vorgänge in der Ex-DDR als "Revolution" bezeichnen lassen (vgl. Opp 1991, S. 302; Prosch/ Abraham 1991, S. 291 f.).

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