Treaty overriding und § 50d EStG

Aufgrund der Komplexität des Internationalen Steuerrechts können Doppelbesteuerungsabkommen nicht jedwede steuerliche Ungereimtheit im Zusammenhang mit der globalisierten Wirtschaft beseitigen. Aus dem Aufeinandertreffen divergierender Steuerrechtsordnungen ergeben sich Ansatzpunkte für die grenzüberschreitende Steuergestaltung, die zu einem allgegenwärtigen Instrument des Wirtschaftslebens herangewachsen ist. Um adäquat auf unliebsame internationale Entwicklungen reagieren zu können, bedient sich der deutsche Gesetzgeber so genannter treaty overrides, die sich von einer ehemaligen Randerscheinung zu einer gängigen Praxis im deutschen Steuerrecht fortentwickelt haben. Mit ihrer Hilfe werden abkommensrechtliche Regelungen 'überschrieben' und insoweit außer Kraft gesetzt. Als zentrale nationale treaty override-Vorschrift ist der § 50d EStG anzusehen. Aufbauend auf einem steuerrechtlichen Bezugsrahmen untersucht Christian Schwarz die wegen des Verstoßes gegen das Völkerrecht in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen treaty overrides im Hinblick auf ihre verfassungs- sowie unionsrechtliche Konformität. Die Vorschrift des § 50d EStG unterzieht er einer umfassenden und detaillierten Beurteilung mithilfe praxisnaher Beispiele. Darüber hinaus bietet er einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Handlungsempfehlungen. Das Werk von Christian Schwarz ist mit dem Saarbrücker Förderpreis der Ernst & Young GmbH 2016 prämiert worden.

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