Treuhand an GmbH-Geschäftsanteilen

Treuhandbeziehungen an GmbH-Geschäftsanteilen erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit, gelten jedoch noch nicht als vollständig rechtlich durchdrungen. Konstruktiv beteiligt sich in den zugrunde liegenden Fällen eine Person (der Treuhänder) auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Treuhandvertrages für einen anderen (den Treugeber) an einer GmbH. Die Arbeit geht den sich hieraus ergebenden vielgestaltigen Rechtsfragen nach. Dabei wird etwa mit neuen Argumentationsansätzen die notarielle Formbedürftigkeit der Übertragungstreuhand verneint und die der Erwerbstreuhand bejaht. Darüber hinaus wird hergeleitet, dass die bei Personengesellschaften gemeinhin anerkannte "qualifizierte Treuhand" auch im Recht der GmbH zulässig ist.