Trinkgelder im Steuerrecht. Eine Betrachtung mit Schwerpunkt Ertragsteuer- und Abgabenrecht

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,6, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Trinkgeldern kommt im Einkommensteuerrecht eine besondere Funktion zu: Einerseits liegt gemäß § 3 Nr. 51 EStG eine Steuerbefreiungsvorschrift für die Ertragsteuern vor, andererseits ist auf der Seite des Zuwendenden ein steuerlicher Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich. Im Ergebnis führt diese gesetzliche Regelung dazu, dass die Fiskaleinnahmen des Staates gemindert werden. Somit führt die Ambivalenz der steuerlichen Auswirkungen auf der Seite des Steuerpflichtigen dazu, dass ihm hier ein gesetzlicher Gestaltungsrahmen gegeben ist, durch den er seine Steuerlast verringern kann. Auf der Seite der Finanzverwaltung führt die Regelung dazu, dass zur Abwehr von Missbräuchen Vermeidungsstrategien erforderlich sind, die mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden sind. Da es sich bei Trinkgeldern regelmäßig um relativ kleine Beträge handelt, ist dieser Aufwand vor allem für die Finanzverwaltung nicht ökonomisch. Dies führt zur Notwendigkeit von eindeutigen Abgrenzungen zu anderen Rechtsbegriffen, auf die im Verlauf dieser Arbeit im Einzelnen eingegangen wird. Diese Arbeit entspricht dem Gesetzes- und Rechtssprechungsstand vom 30.09.2015.

Christian Jakob Josef Beyer, geboren 1990, ist nach Ausbildung zum Steuerfachangestellten und erfolgreichem Bachelorstudium mit Abschluss des Wintersemesters 2015/2016 in der elterlichen Kanzlei in Düren als Bürovorsteher tätig. Seit 2011 erteilt er regelmäßig Seminare in der Erwachsenenfortbildung zum Thema "Business English" an verschiedenen öffentlich-rechtlichen Instituten sowie in privatrechtlichen Unternehmen. Nebenberuflich studiert er seit März 2016 ein Aufbaustudium im Studiengang "MBA Master of Business Administration" an der University of East London.