Überblick über den Rechtsschutz im Vergaberecht vor den Vergabekammern anhand eines Beispiels aus der Rechtsprechung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 2,0, Hochschule Pforzheim, Veranstaltung: Öffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein zentrales Anliegen der Vergaberechtsreform war die Ausgestaltung eines wirksamen Rechtsschutzsystems. Zur Umsetzung der EG-Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragwesens musste ein neuer Rechtsschutzrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge geschaffen werden. Der vom Gesetzgeber eingeführte neue Vergaberechtsschutz wurde als vierter Abschnitt in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen integriert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. In Einklang mit dem europäischen Recht wurden dem Bieter Instrumentarien zur Seite gestellt, die zur Durchsetzung seiner subjektiven Rechte notwendig sind. Der neue Rechtsschutz erfolgt in einem zweistufigen Kontrollverfahren durch verwaltungsinterne Vergabekammern des Bundes und der Länder und durch die Vergabesenate der Oberlandesgerichte. Die anfänglichen Bedenken, dass Gesetzt werde die Geschäfte mit der öffentlichen Hand erheblich verzögern und zu Investitionshemmnissen führen, haben sich nicht bestätigt. Die Arbeit gibt zur Hinführung der Thematik einen kurzen Einblick in das Vergaberecht. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Vergaberechtsschutz. Es geht um den Primärrechtsschutz, das heißt um die Korrigierung von Fehlern im Vergabeverfahren vor einer Zuschlagserteilung. Im Mittelpunkt steht das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern. Dieses wird ab der Verfahrenseinleitung über den Gang des Verfahrens bis zur Entscheidung der Kammer erläutert. Die Systematik und Vorgehensweise bezüglich des Rechtsschutzesvor den Vergabekammern wird anhand der Entscheidung VK 2-36/05 verdeutlicht. Zuerst werden die materiell-rechtlichen Fakten der Literatur dargestellt und zur Veranschaulichung wird anschließend auf die Entscheidung eingegangen.

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