Übergangsmanagement zur besseren (Re-) Sozialisierung? Eine vergleichende Fallstudie am Beispiel erwachsener Klienten

Inhaltsangabe:Einleitung: In seinem Buch ‘Politik der Würde’ schreibt der israelische Philosoph Avishai Margalit über die Strafe: ‘Wie es um die Menschenwürde in einer Gesellschaft bestellt ist, läßt [sic] sich nirgendwo so deutlich ablesen wie an ihrer Strafpraxis: Sie ist die Feuerprobe für eine anständige Gesellschaft.’ Ich denke die Frage nach einer würdigen Bestrafung stellt sich nicht nur während des Strafvollzuges sondern auch bei der Entlassung verurteilter Straftäter. Nur wenn eine Entlassung so gestaltet wird, dass ein Straftäter auch nach einer langen Haft wieder die Möglichkeit bekommt in das gesellschaftliche Leben zurückzufinden kann meiner Überzeugung nach von einer würdigen Strafe gesprochen werden. Die Zeit nach der Haft ist für einen Großteil der Gefangenen sehr schwierig. Sie werden aus der Justizvollzugsanstalt entlassen und sind ab diesem Zeitpunkt wieder auf sich alleine gestellt. Häufig genießen sie zuerst die wieder gewonnen Freiheit, doch schnell stellen sich alte oder auch neue Problemlagen (wieder) ein. Lebensbereiche in denen Schwierigkeiten auftreten können sind die Wohnsituation, die Arbeit, die finanzielle Lage inklusive der Sicherung des Lebensunterhaltes oder eine mögliche Abhängigkeit von Suchtstoffen. All dies gilt es für den Entlassenen zu überwinden, umgangssprachlich als ‘Entlassungsloch’ bezeichnet. Hier können schnell die Orientierung und der Halt verloren gehen, und einige greifen, um wieder Stabilität zu erlangen, im ungünstigsten Fall auf ihre alte Lebensweise und ein eventuell bekanntes delinquentes Umfeld zurück. Die Rückfallwahrscheinlichkeit wird in dieser Zeit äußerst hoch eingeschätzt. Aus diesem Grund werden in den verschiedenen Bundesländern immer öfter Übergangsmanagements durchgeführt, um einen nahtlosen Übergang und somit auch eine nahtlose Betreuung von Justizvollzugsanstalt und Bewährungshilfe zu erreichen. Diese haben jeweils unterschiedliche Schwerpunkte. In Hamburg gibt es z. B. ein Konzept für Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht, in Nordrhein-Westfalen wird mit dem MABiS-NeT ein Programm zur Arbeitsmarktorientierung angeboten. In Baden-Württemberg existiert seit 2005 das Projekt Chance, welches sich auf Gefangene spezialisiert hat, die nicht der Bewährungshilfe unterstellt sind. Bis Juli 2009 gab es in Baden-Württemberg im Bereich Entlassungsmanagement eine große Lücke hinsichtlich der Inhaftierten, die nach ihrer Entlassung der Bewährungshilfe unterstellt wurden. Diesem Problem [...]