Überlange Verfahrensdauer und Verhältnismäßigkeit

Die Arbeit beschäftigt sich mit der praxisrelevanten Fragestellung nach dem Umgang mit Strafverfahren, die bereits so erhebliche Zeit angedauert haben, dass ihre weitere Fortsetzung zu unangemessenen Belastungen des Beschuldigten führen würde. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die vom Bundesgerichtshof entwickelte Vollstreckungslösung, welche im Fall einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung eine Kompensation durch Vollstreckungsabschlag vorsieht. Diese lässt jedoch offen, was mit solchen Verfahren zu geschehen ist, bei denen es noch nicht zu einer abschließenden Sachentscheidung kommen kann. Zentrale These dieser Arbeit ist, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bereits vor Abschluss der Beweisaufnahme eine Verfahrensfortführung verbietet, wenn absehbar ist, dass der aufgrund der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erforderliche Vollstreckungsabschlag die prognostizierte schuldangemessene Strafe des Angeklagten erreichen oder übersteigen wird.