Übernahmerechtliche Kontrolle

Die Erlangung der 'Kontrolle' über eine börsennotierte Gesellschaft löst die Verpflichtung zur Abgabe eines übernahmerechtlichen Pflichtangebots aus. Bei der Definition von Kontrolle sind die Interessen der Marktakteure in Ausgleich zu bringen, die am obligatorischen Übernahmeprozess beteiligt sind. Zum einen müssen Erwerbsvorgänge erfasst werden, die ein Schutzbedürfnis der Aktionäre begründen. Zum anderen ist aufgrund der Kosten eines Pflichtangebots auf Investorenseite das Erfordernis der Rechtssicherheit zu beachten. Vor diesem Hintergrund untersucht Felix Gegler ausgehend vom Kontrolltatbestand des §29 Abs.2 S.1 WpÜG formale und materielle Regelungsmodelle. Anhand von Problemkonstellationen der Unternehmenspraxis zeigt er auf, dass die lex lata weniger hinsichtlich des Aktionärsschutzes als vielmehr unter dem Aspekt der Rechtssicherheit Schwierigkeiten bereitet. Die Arbeit schließt mit einem Regelungsvorschlag de lege ferenda. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung 2018 und dem Förderpreis der Stiftung Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte für den Finanzstandort Deutschland 2018 ausgezeichnet.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften mit Wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und Limerick; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht der Eberhard Karls Universität Tübingen; 2017 Promotion; seit 2016 Referendariat am Kammergericht Berlin.

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