Überwindung der Finanzkrise durch Collective Action Clauses?

Inhaltsangabe:Einleitung: Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts kam es in diversen Entwicklungs- und Schwellenländern zu zahlreichen Finanzkrisen, wodurch die Diskussion um einen strukturierten Schuldenprozess von Souveränen und einen geregelten Ablauf des Restrukturierungsprozesses erneut angeregt wurde. In der Vergangenheit wurde immer versucht, die Nichterfüllung von Schulden aus Staatsanleihen mit Hilfe einer innerstaatlichen Rechtsordnung oder in einem internationalen Rahmen zu lösen. Sehr häufig wurden die Bedingungen und Verträge für eine Umschuldung unter dem Dach des so genannten Londoner Clubs durchgeführt. Dabei kommt es bei Zahlungskrisen zu Verhandlungen zwischen den Vertreten der Bankenkonsortien und dem betreffenden Staat. Für die bindende Wirkung der ausgehandelten Umschuldungsvereinbarungen mussten sie von so vielen Banken akzeptiert werden, dass 90 bis 95 Prozent aller Fremdwährungsverbindlichkeiten repräsentiert wurden. Da die Staaten im 21. Jahrhundert zunehmend ihr Staatsdefizit über Anleihen finanzieren, stehen sie vor ähnlichen Problemen wie die industriellen Emittenten. Die Ausgabe von Anleihen birgt im Gegensatz zu Bankkrediten die Schwierigkeit der Gläubigerkoordination in sich, da die Gesamtheit der Anleihehalter eine breite, meist anonyme und inhomogene Gemeinschaft darstellt. Dadurch erweisen sich notwendige Restrukturierungsverhandlungen zwischen den Gläubigern und dem Schuldner als äußerst schwierig und zeitaufwändig und somit als sehr kostenintensiv. Um diese Koordinationsprobleme ex ante vertraglich auszuschließen, wurden erstmals im 19. Jahrhundert Collective Action Clauses (CACs) in englischen Anleihen verwendet. CACs stellen ein Bündel von Klauseln dar, die durch ihre rechtlich bindende Wirkung unter anderem den Ablauf von Restrukturierungsverhandlungen, die Informationsübermittlung, die Vertretungsfrage von Gläubiger und Schuldner sowie die Annahme von Verhandlungsergebnissen regeln. Dabei eröffnet sich der Anwendungsbereich der Klauseln erst dann, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt oder wenn er vorbeugend um eine Neuregelung seiner Verbindlichkeiten bittet. Durch den ex ante festgelegten Ablauf der Verhandlungen wird die Koordination der einzelnen Gläubiger vereinfacht und somit auch die entstehenden Kosten der Verhandlung verringert, was einen erheblichen Vorteil für Gläubiger und Schuldner darstellt. Durch die jüngste Finanzkrise wird sehr deutlich, dass es nicht mehr nur [...]

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