Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS. Dargestellt an einem Unternehmen der Software- und Beratungsbranche

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Welt der Rechnungslegung befindet sich in einem Wandel. Internationale Regelungen lösen zunehmend das der Praxis über Jahre vertraut gewordene deutsche HGB ab. Nach der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 müssen ab 2005 alle kapitalmarktorientierten europäischen Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Für Unternehmen, die aufgrund ihrer Notierung an einer US-Börse bereits einen US-GAAP-Abschluss erstellen, gilt eine Übergangsregelung bis 2007. Die EU-Verordnung schlägt die Anwendung der IFRS auch für die Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen vor. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der Verordnung derzeit noch nicht, jedoch ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung durch die Bundesregierung in einigen Jahren erfolgen wird. Damit wäre die internationale Rechnungslegung nach IFRS auch im deutschen Mittelstand angekommen. Die dargestellten Anforderungen gelten bislang ausschließlich nur für den Konzernabschluss. Die Einzelabschlüsse der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen werden derzeit noch nach HGB als der führenden Buchhaltungsgrundlage erstellt. Mit Hilfe einer Überleitungsrechnung werden die Einzelabschlüsse HGB auf Einzelabschlüsse nach IFRS geleitet. Diese Abschlüsse werden dann konsolidiert, um zu einem IFRS-Konzernabschluss zu gelangen. Da diese Überleitung der Rechnungslegung eine erhebliche Belastung für die Unternehmen darstellt, kam in den letzten Jahren der Wunsch auf, auch Einzelabschlüsse nach IFRS erstellen zu dürfen. Dementgegen steht jedoch die Tatsache, dass der HGB-Einzelabschluss neben der Informationsfunktion noch weitere Aufgaben, wie z. B. Ausschüttungsbemessung gegenüber den Gesellschaftern, Besteuerungsgrundlage oder insolvenzrechtliche Sachverhalte zum Gegenstand hat. Somit bleibt zunächst der Aufwand der doppelten Bilanzierung bestehen, neben einem IFRS-Abschluss parallel eine Bilanz nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen.

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