Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen

Zum Werk Abgedeckt sind folgende Bereiche:Gestaltungsformen der Unternehmensumstrukturierung und ihre arbeitsrechtliche RelevanzBeteiligungsrechte der Organe der Betriebsverfassung bei der UnternehmensumstrukturierungAuswirkungen der Unternehmensumstrukturierung - auf die Organe der Betriebsverfassung - auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen - auf die UnternehmensmitbestimmungÜbergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGBKündigungsrechtliche FolgenBetriebliche AltersversorgungNeu: Umstrukturierung in der InsolvenzDas Werk enthält zahlreiche, aus der Berufspraxis der Autoren entwickelte Fallbeispiele, Checklisten und Übersichten, die den unmittelbaren und effektiven Zugang zur Problemlösung eröffnen. Das Handbuch ist angesichts der Bedeutung des Arbeitsrechts für jede Umstrukturierung und Transaktion ein unentbehrliches Werkzeug für alle damit befassten Unternehmensjuristen, Personalverantwortlichen und Berater. Vorteile auf einen Blickumfassende, auch wissenschaftlich anspruchsvolle DarstellungPraxisbezug durch Einarbeitung zahlreicher Fall- und Berechnungsbeispielehohes Renommee aller beteiligten Autoren, die an verschiedenen Standorten einer der führenden deutschen Großkanzleien arbeiten Zur NeuauflageQualifizierungssozialplan bei BetriebsänderungenVertiefung der Problematik bei MassenentlassungskonsultationenBetriebsführungsverträge in der neuen umstrittenen Rechtsprechung des BAGAuswirkungen des TarifeinheitsgesetzesNeubearbeitung der kollektivrechtlichen Folgen von UmstrukturierungenPraktische Auswirkungen der Änderungen durch die COVID-19-Maßnahmengesetze im UnternehmensinsolvenzrechtHaftungserleichterungen beim Erwerb aus der InsolvenzNeuregelungen des BetriebsrentenstärkungsgesetzesKreative Strukturierungsmodelle im Umgang mit Pensionsverpflichtungen bei Unternehmenstransaktionen Zielgruppe Für Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, Unternehmensberatung, Personalleitung, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Unternehmensvorstands, die für Personal zuständig sind, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Betriebsräte.