Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren

Mit Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz lassen sich z.B. günstige Vertragsverhältnisse insolventer Unternehmen übertragen oder deren Gesellschaftsstruktur für Investoren anpassen. Im Insolvenzplanverfahren ist dazu weder die Zustimmung der Vertragspartner noch die der Anteilsinhaber erforderlich. Neben der Untersuchung von Grundlagen, Vor- und Nachteilen, insolvenzbedingten Besonderheiten und Haftungsfragen stellt der Autor auch den Ablauf einer Umwandlung im Insolvenzplanverfahren am Beispiel der Ausgliederung fortführungswürdiger Unternehmensteile praxisorientiert dar. In einem Exkurs spricht er sich dafür aus, dass der Insolvenzverwalter Ausgliederungen auch ohne Planverfahren und Zustimmung der Anteilsinhaber durchführen kann.

Verwandte Artikel