Umweltgesetzbuch (UGB-KomE).

Es ist ein großes und zugleich lohnendes Ziel, ein Umweltgesetzbuch zu schaffen, das die wesentlichen Teile des Umweltrechts zusammenfaßt, vereinheitlicht, harmonisiert und dabei fortentwickelt. Es mag übertrieben klingen, würde man es als eine Jahrhundertaufgabe bezeichnen. Falsch wäre es dennoch nicht. Denn wie vor einem Jahrhundert das Bürgerliche Gesetzbuch die wesentlichen Teile des Zivilrechts der bürgerlichen Gesellschaft in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifizierte, soll dies in nächster Zukunft für ein Rechtsgebiet geschehen, das für die Überlebensfähigkeit der menschlichen Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Dies zeigt die Größe, aber auch die Schwierigkeit der Aufgabe. Der Entwurf, den die Unabhängige Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hiermit vorlegt, wurde in der Zeit vom Herbst 1992 bis zum Sommer 1997 erarbeitet. Der Sachverständigenkommission gehörten an: Prof. Dr. Horst Sendler (Vorsitzender), Prof. Dr. Michael Kloepfer (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Manfred Bulling, Dr. Günter Gaentzsch, Prof. Dr. Hubert-Peter Johann, Dr. Rüdiger Schweikl, Dr. Dieter Sellner und Prof. Dr. Gerd Winter. Der vorliegende Band enthält den Gesetzentwurf sowie eine umfassende Begründung, die sich auch mit dem geltenden Umweltrecht auseinandersetzt. Einen wesentlichen Bestandteil des Entwurfs stellt der Vorschlag für eine einheitliche Vorhabengenehmigung im Umweltrecht dar, der sich auch zur bevorstehenden Umsetzung der IVU-Richtlinie eignet. Wichtig sind des weiteren etwa die Vorschläge für neue Instrumente der Selbstregulierung, zur Zulassung von Leitungs- und Verkehrsanlagen sowie zum internationalen Umweltschutz. Der UGB-KomE umfaßt schließlich Regelungsvorschläge zum Naturschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Strahlenschutz, zur Gentechnik, zu den gefährlichen Stoffen und zur Abfallwirtschaft.