Unbestimmte Scheinselbständigkeit

Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit der Strafverfolgung von Arbeitgebern im Kontext der Scheinselbständigkeit mit Blick auf § 266a StGB und das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG. Ausgangspunkt ist die im Sozialversicherungsrecht vorherrschende Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung der Selbständigkeit zur Beschäftigung. Dieses Konfliktfeld importiert das insoweit akzessorische Arbeitgebermerkmal des § 266a StGB in das Strafrecht, wodurch sich dessen Anwendungsbereich nicht mehr zweifelsfrei bestimmen lässt. Vor dem Hintergrund einer eingehenden Analyse insbesondere der sozialgerichtlichen Rechtsprechung konturiert die Arbeit den verfassungsrechtlich unbedenklichen Anwendungsbereich des § 266a StGB und ergründet methodische Wege zur Umsetzung der gebotenen Anwendungsbereichsbeschränkung. Dabei geht die Arbeit u.a. auch auf die Frage der Anwendbarkeit des Art. 103 II GG auf Vorfeldnormen normativer Tatbestandsmerkmale sowie das Problem der Normverunklarung durch die Exekutive ein.