Unisex-Tarife

Die Versicherer dürfen künftig nicht mehr bei ihrer Tarifkalkulation nach dem Geschlecht unterscheiden. Von diesem Urteil sind vor allem die Kfz-, Renten-, Kranken- und Lebensversicherung betroffen. Die Versicherungswirtschaft fürchtet, künftig keine risikoadäquaten Tarife mehr anbieten zu können. Dadurch droht auf den entsprechenden Märkten eine 'adversen Selektion'. Verbraucherschützer warnen hingegen vor Preistreiberei.

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