Universalsukzession und Vonselbsterwerb

Das Erbrecht wird in den nächsten Jahren immer wichtiger. Denn jetzt wird das in der Nachkriegszeit aufgebaute Vermögen an die nächste Generation weitergegeben. Karlheinz Muscheler beschäftigt sich mit den beiden rechtstechnischen Prinzipien des deutschen Erbrechts: der Universalsukzession und dem Vonselbsterwerb. Sein Ziel ist es, möglichst genau die Wirkungsweise beider Prinzipien und derjenigen Rechtsregeln zu beschreiben, die als Ausnahmen von ihnen anerkannt sind. Insofern steht die Dogmatik des geltenden Rechts im Vordergrund. Doch um beide Prinzipien adäquat verstehen zu können, müssen sie auch rechtshistorisch, rechtsvergleichend und vor allen Dingen rechtspolitisch betrachtet werden. Beim Prinzip des Vonselbsterwerbs ist dem Verfasser die Einbeziehung erbrechtlicher Problemkreise wichtig, die man gemeinhin nicht mit Vonselbsterwerb und dessen Beseitigung (Ausschlagung) in Verbindung bringt (Auflage, Pflichtteil, Testamentvollstreckung). Das Steuerrecht wird, wo es zur Strukturerhellung beiträgt, stets berücksichtigt. Hauptziel des Buches ist es, die technischen Fundamente unseres Erbrechts auf den Prüfstand zu stellen und zu klären, ob sie als solche noch zu legitimieren sind und ob es für die von Universalsukzession und Vonselbsterwerb gemachten Ausnahmen hinreichende Sachgründe gibt. Für die Dogmatik des geltenden Rechts besteht das Ziel darin, die einzelnen Sachprobleme, die oft nur isoliert diskutiert werden, wieder mit den Systemprinzipien und über diese miteinander in Beziehung zu bringen.

ist emeritierter Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht der Ruhr-Universität Bochum.

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