Universelle Frauenrechte und islamisches Recht

Die Vereinbarkeit von universellen Menschenrechten und islamischem Recht wird vielfach pauschal verneint. Am Beispiel der Frauenrechte geht Sina Fontana der Frage nach, ob es strukturell möglich ist, die sich aus den internationalen Menschenrechtsabkommen ergebenen Verpflichtungen auch in solchen Ländern in das nationale Recht umzusetzen, die eine vom islamischen Recht geprägte Rechtsordnung aufweisen. Ausgehend von dem islamischen Menschenrechtsverständnis wird aufgezeigt, ob das Agieren der islamisch geprägten Staaten im internationalen Menschenrechtsdiskurs ein Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechten und einen grundsätzlichen Umsetzungswillen erkennen lassen. Anhand einer Betrachtung ausgewählter Staaten untersucht die Autorin, inwieweit diese die Interpretationsoffenheit der islamischen Rechtsdogmatik nutzen, um eine menschenrechtskonforme Anpassung der Scharia vorzunehmen.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Ergänzungsstudiengang 'Rechtsintegration in Europa' in Göttingen und Budapest; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2017 Promotion (Göttingen); 2021 Habilitation (Göttingen); Professorin an der Universität Augsburg.

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Integrationsrecht Sina Fontana

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