Unterrichtsstunde: Disko schon mit 14?

Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Studienseminar für Gymnasien in Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterlag in den vergangenen Jahren verschiedenen Überarbeitungen und ist in seiner jetzigen Fassung seit 01.01.2009 in Kraft. Es dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und regelt u. a. den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und Tanzveranstaltungen. Bisher gilt, dass 14-Jährige ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht und Jugendliche ab 16 Jahre längstens bis 24 Uhr eine Tanzveranstaltung besuchen dürfen. Seit 2002 wird über eine Änderung des Jugendschutzgesetzes im Bereich des Aufenthalts von Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen wie Diskotheken, Gaststätten und Kinos kontrovers gestritten. Dieses Thema bietet die Möglichkeit, eine öffentliche Kontroverse aus der Lebenswelt der Schüler im Unterricht aufzugreifen und Demokratielernen in Form einer argumentativen Auseinandersetzung zu unterstützen , da unterschiedliche Interessen verschiedener Akteuren aufeinander treffen. Um ein begründetes Urteil zu fällen, müssen die Argumente nicht nur verglichen, sondern nach subjektiven Gesichtspunkten gewichtet werden. Zudem ist die Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand zeitlos, da er als Gesetz den Anforderungen, einer sich wandelnden Gesellschaft, genügen muss und politisch regulierbar bleibt.

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