Untreue in der Wirtschaft.

Prominente Strafverfahren im Untreuesektor, etwa im Zusammenhang mit Managervergütungen, Kreditvergaben, Lustreisen, Parteispenden oder schwarzen Kassen, veranschaulichen - ebenso wie die besondere Häufigkeit von Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft - in besonderer Weise die Kritik an der Unterbestimmtheit des § 266 StGB. Alexander Bräunig untersucht die aus dieser Unterbestimmtheit resultierenden Anwendungsprobleme des Untreuestrafrechts und zeigt auf, dass im Rahmen seines Zugriffs auf das Wirtschaftsleben teilweise eine derart ausgeweitete Anwendung stattfindet, dass die Eigenlogik wirtschaftlicher Prozesse unberücksichtigt bleibt oder gar beeinträchtigt wird, ohne dass dies rechtlich zwingend wäre. Der Vorschlag einer funktionalen Interpretation ermöglicht Auslegungsregeln des § 266 StGB, die die Anwendungsvoraussetzungen klarer konturieren lassen, und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Harmonisierung von Rechts- und Wirtschaftssystem.