Ursachen für das Scheitern vieler Pflegeverhältnisse

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 2, Technische Universität Kaiserslautern (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Fallstudienarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser wissenschaftlichen Abhandlung wird der Frage nachgegangen, welche Prozesse zu einer Beendigung von Pflegeverhältnissen in Pflegefamilien führen. Nach einer kurzen einleitenden theoretischen Heranführung an die Thematik der Pflegeelternschaft, wird das Sozialisations- bzw. Spannungsfeld der Pflegefamilie näher dargestellt. Das heißt auf die sozialen Strukturen des komplexen Systems Pflegefamilie intensiver eingegangen und Problemstellungen der Sozialisation konzeptionell analysiert, sowie die Faktoren herausgearbeitet, die ein Scheitern begünstigen. Die Grundlage der Jugendhilfe bildet das achte Sozialgesetzbuch, welches bundeseinheitlich Leistungen gegenüber jungen Menschen, Kindern, Jugendlichen sowie deren Eltern, Sorgeberechtigten, Erziehungsberechtigten und Personensorgeberechtigten regelt. Im Falle eine Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, wie vorliegender Arbeit obliegt die Durchführung den Landes- und den Jugendämtern. Unter anderem auch Spezialisierten Dienste der Jugendhilfe, demzufolge die Hilfen zur Erziehung, aber auch Inobhutnahmen, Jugendschutz, Vormundschaften. Geregelt werden darüber hinaus auch sachliche und örtliche Zuständigkeiten und vieles mehr. Kernaufgabe der Jugendhilfe ist es vornehmlich, zugunsten der Kinder zu handeln und den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Immer mehr leibliche Eltern versagen oder sind nicht mehr in der Lage, die eigenen Kinder adäquat zu versorgen. Frühe traumatische Erfahrungen, wie beispielsweise Vernachlässigung, körperliche, psychische und/oder sexuelle Gewalt, unzureichende Förderung, Versorgungsmängel aber auch Trennungserfahrungen wirken ein Leben lang auf die Kinder ein und verändern ihr Sozial- und auch ihr Bindungsverhalten, indes wird auch ihr Leistungsverhalten beeinflusst. Der häufigste Anlass für eine Aufnahme in einer Pflegefamilie ist eine Gefährdung des Kindeswohls. Kinder brauchen ein Zuhause um sich entwickeln zu können. Ziele der Vollzeitpflege nach § 33 SGV VIII, sind prinzipiell unterschiedlich, möglich ist eine befristete Vollzeitpflege (Bereitschaftspflege) für Kinder und Jugendliche, die für kurze Zeit nicht in ihrer eigenen Familie leben können. In diesem Fall hat die Pflegefamilie die Aufgabe, dem Kind für diesen begrenzten Zeitraum, meist bis zu sechs Monaten, einen geschützten Bereich zu bieten. Hintergrund für befristete Vollzeitpflegen sind fast immer akute familiäre Belastungssituationen oder Krisen.

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