Veräußerung von Gesellschaften gem. § 6 AStG
Autor: | Esther Grabovski |
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EAN: | 9783346637864 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 03.05.2022 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | astg gesellschaften veräußerung |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst werden in dieser Arbeit die Tatbestandsmerkmale erläutert, die eine Besteuerung der fiktiven Veräußerung der Anteile auslösen. Danach wird die Ermittlung und Besteuerung des Veräußerungsgewinns dargestellt. Zum Schluss sollen die Regelungen des § 6 AStG vor dem Hintergrund der Unionskonformität in europarechtlichen Kontext gebracht werden. Aus den unterschiedlichsten Gründen ziehen gerade Unternehmer ins Ausland. Oft in einen Staat mit niedrigerem Steuersatz. Mit Beteiligungen an Gesellschaften wurde Vermögen (stille Reserven) in Deutschland aufgebaut, zur Besteuerung des Vermögens kommt es aber normalerweise erst bei Veräußerung. Das Besteuerungsrecht der stillen Reserven, die in Deutschland aufgebaut wurden, soll jedoch durch einen Wegzug ins Ausland nicht verlorengehen. Nach den meisten deutschen DBA wäre dies allerdings der Fall. Deshalb gibt es die Regelung des § 6 AStG,, die bei Steuerentstrickungen von stillen Reserven im Privatvermögen, z.B. durch Wegzug eines Anteilseigners, eine fiktive Veräußerung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft auslöst. Zuletzt wurden die Regelungen des § 6 AStG mit Wirkung zum 01.01.2022 geändert. Die Änderungen gehen aus der Verabschiedung des ATAD-Umsetzungsgesetzes hervor. Die ATAD (Anti- Steuervermeidungsrichtlinie) verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten ihre steuerlichen Maßnahmen an den europäischen Standard anzugleichen. Mit der neuen Fassung gehen eine Vielzahl von Vereinfachungen einher, allerdings ergeben sind auch Nachteile, insbesondere für Wegzüge innerhalb der EU bzw. des EWR.