Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr nach Maßgabe des europäischen Gemeinschaftsrechts (Stand 2007)

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut , Universität Wien (Institut für Wirtschafts- und Unternehmensrecht), Veranstaltung: Schwerpunktausbildung 'Technologierecht', darin: Grundlagen des Technologierechts I, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung und der Siegeszug neuer Medien brachte neben neuen Möglichkeiten für Vertriebsanbahnung und Verbraucherkontakt auch eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen mit sich. Allerdings lassen sich unter Zuhilfenahme von 'elektronischen Medien' getätigte Rechtsgeschäfte nicht immer problemlos in den oft noch 'klassisch' ausgerichteten Rechtsrahmen bringen. Hieraus entstand ein Bedürfnis nach neuen Schutzmechanismen, um weiterhin einen effektiven Konsumentenschutz, auch im 'elektronischen Geschäftsverkehr', zu gewährleisten. Daneben verwischt die elektronische Abwicklung von Geschäften auch zunehmend die politischen Grenzen Europas. Dieses ist ökonomisch zwar begrüßenswert, juristisch führt es aber zu einer gesteigerten Komplexität, weshalb neben der Schaffung neuer Rechtsnormen und -regeln auch eine Rechtsvereinheitlichung innerhalb der europäischen Union im Vordergrund steht. Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die derzeitige Rechtssituation im elektronischen Verkehr auf europäischer Ebene geben, wobei unter Rücksichtnahme auf den Umfang nur die aus Verbrauchersicht wichtigsten Regelungen beleuchtet werden können. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die 'Fernabsatzrichtlinie' (FARL) und die 'E-Commerce-Richtlinie' (ECR) gelegt werden, beide stammen zwar bereits aus den Jahren 1997 bzw. 2000, haben den Verbraucherschutz auf europäischer Ebene in der letzten Dekade aber maßgeblich vorangebracht und geprägt. Entsprechend der besuchten Lehrveranstaltung wird auf technologiebezogene Beispiele Bezug genommen, sofern ein Vergleich zu nationalen Regelungen und Judikaten sinnvoll und notwendig erscheint, soll auf die Bundesrepublik Deutschland abgestellt werden. *** Stand der Arbeit ist September 2007, Judikatur und Schrifttum konnte bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden. *** Der Autor ist Student der Rechtswissenschaften mit dem wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt 'Markt und Wettbewerb' an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster. Nach dem Grundlagenstudium an der Universität Rostock folgte eine Schwerpunktausbildung in den Bereichen 'Unternehmensrecht' und 'Technologierecht' als ERASMUS-Stipendiat an der Juristischen Fakultät der Universität Wien.

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