Verbraucherschutzrecht

Das Verbraucherschutzrecht gehört zur Kernmaterie des Zivilrechts. Es besticht durch die Vielzahl europäischer Richtlinienvorgaben, die in nationales Recht transformiert werden müssen. Dabei kommt es zu zahlreichen Friktionen, die am besten durch das Prinzip der Mindestharmonisierung bewältigt werden können. Inhaltlich stellt das Verbraucherschutzrecht eine Querschnittmaterie aus vorvertraglichen, vertraglichen, deliktischen und zivilprozessualen Vorschriften dar. Ihr stetiger Zuwachs und ihre systematische Verknüpfung führen zu der Frage, ob dieser Regelungscluster Sonderprivatrecht darstellt, dem ein eigenes Prinzip, das des Schutzes des Verbrauchers, unterlegt ist.

Geboren 1973; 1992-97 Studium der Rechtswissenschaft; 2000 Promotion; 2010 Habilitation; derzeit wissenschaftliche Assistentin an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock.

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