Verdachtsmeldepflichten im Strafprozess

Sog. Verdachtsmeldepflichten gelten heute als etablierte Erkenntnisgewinnungsinstrumente in den Bereichen der Geldwäsche-, Terrorismus- und Marktmissbrauchsbekämpfung. Durch sie werden bestimmte Wirtschaftssubjekte in die Pflicht genommen, deliktische Gefahren in ihren Geschäftsfeldern einzudämmen, Verdachtsmomente auf Straftaten zu identifizieren und bei Erhärtung an die jeweils zuständige Zentralbehörde weiterzuleiten. Die Arbeit widmet sich der rechtsstrukturellen Einordnung des Instituts der Verdachtsmeldepflicht und untersucht dabei insbesondere die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Rückgriffs auf betroffene Wirtschaftssubjekte zur Verdachtsgewinnung.