Vereinbarkeit gesetzlicher Öffnungsklauseln mit der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG.

In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit untersucht Franziska Drohsel eine in den letzten Jahren hoch umstrittene, arbeits- und wirtschaftspolitisch bedeutende Frage, deren Relevanz aktuell vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise eher steigen als sinken dürfte. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit gesetzliche Öffnungsklauseln, d. h. betriebliche Abweichungen vom Tarifvertrag ohne Zustimmung der Tarifparteien, verfassungsrechtlich möglich sind. Diese Problematik liegt an der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Arbeitsrecht. Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit der zwingende Charakter der Tarifnormen von der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Im zweiten Teil wird behandelt, ob die Überbetrieblichkeit der Koalitionen verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Im Anschluss werden die europarechtlichen Normen und das internationale Recht unter der Maßgabe untersucht, ob sie für die Fragen der gesetzlichen Öffnungsklauseln Vorgaben auferlegen. Im vierten und letzten Teil werden insbesondere Erkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften zu Rate gezogen und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer gesetzlichen Regelung untersucht, die Öffnungsklauseln ohne Zustimmung der Tarifparteien ermöglicht. Da die Koalitionsfreiheit als zukunftsoffen verstanden werden muss, wird in dieser Arbeit auch die Frage behandelt, ob gesellschaftliche Trends wie die Globalisierung, Strukturveränderungen am Arbeitsmarkt, der demographische Wandel und die sogenannte Individualisierung Einfluss auf das Verständnis des Art. 9 Abs. 3 GG haben. Im Ergebnis wird sowohl der zwingende Charakter der Tarifnormen als auch die Überbetrieblichkeit als verfassungsrechtlich geschützt angesehen.

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