Verfahren der (MDK-) Begutachtung und Rechtsschutz

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Emden (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Seminar: Interkulturelle Kommunikation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Organisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wird im SGB V und dort im Neunten Kapitel zweiter Abschnitt (§ 278 ff) beschrieben. 1.1 Träger Träger des MDK sind die gesetzlichen Krankenkassen. Im Jahr 2000 gab es in Deutschland rund 400 Krankenkassen und insgesamt acht Krankenkassenarten1: - AOK - Die Gesundheitskasse (AOK) - Betriebskrankenkassen (BKK) - Innungskrankenkassen (IKK) - Angestellten-Ersatzkassen (VdAK) - Arbeiter-Ersatzkassen (AEV) - Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) - See-Krankenkasse (See - KK) - Bundesknappschaft (BKN) Die jeweilige Landes - AOK, die Landesverbände der Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen (VdAK und AEV) haben in jedem Bundesland gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft 'Medizinischer Dienst der Krankenversicherung' gegründet. 1.2 Organisation Die Rechtsform des MDK ist in den neuen Bundesländern der eingetragene Verein, in den Altbundesländern die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts(§ 278 Abs. 1 SGB V). Eine Ausnahme bildet der MDK Berlin, der mit dem MDK Brandenburg fusionierte und seinen Körperschaftsstatus aufgegeben hat.2 Die Organe des MDK, also die Entscheidungsgremien, sind gemäß § 279 Abs. 1 SGB V der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den Vertreterversammlungen der Mitglieder gewählt (§ 279 Abs. 2 SGB V). [...] 1 vgl. http://www.mdk-net.de/index2.html 2 vgl. http://www.mdk-net.de/index2.html

Weitere Produkte vom selben Autor

Download
ePUB/PDF
Download
ePUB/PDF
Toleranz und Menschenrechte Finja Nissen

15,99 €*
Download
ePUB/PDF
Der Buddhismus Finja Nissen, Marc Hohmann

15,99 €*