Verfahrensrecht in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Carl Hermann Ule wurde 1955 als Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer berufen, den er bis zu seiner Emeritierung zum April 1972 innehatte. In dieser Zeit hat er Ruf und Ansehen der Hochschule Speyer im Inland und Ausland maßgeblich geprägt und wurde zu einem der herausragenden Lehrer des öffentlichen Rechts in Deutschland in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Er legte Lehrbücher und Kommentare auf den Gebieten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, des Verwaltungsprozeßrechts, des Beamten-, Polizei- und Emissionsschutzrechts vor und war als Autor in nahezu allen Fachzeitschriften vertreten. Daneben wirkte er an bedeutenden Gesetzgebungsvorhaben wie dem Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Projekt einer einheitlichen Verwaltungsprozeßordnung mit. Ule hat als Vorbild gewirkt, Anstöße gegeben und Bleibendes hinterlassen, so daß sein Name mit der Entwicklung der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft seit Kriegsende untrennbar verbunden bleibt. Seine Unterscheidung von Grund- und Betriebsverhältnis im Rahmen des besonderen Gewaltverhältnisses sowie seine Vertretbarkeitslehre sind Geschichte geworden. Des am 16. Mai 1999 verstorbenen Gelehrten gedachte die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer am 18. Dezember 1999 mit einem Symposium zum Thema 'Verfahrensrecht in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit', zu dem sich Schüler und Freunde, Kollegen und Weggefährten in Anwesenheit seiner Familie zusammenfanden.

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