Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsaß-Lothringen 1871-1918

Im deutsch-französischen Krieg erobert und gegen den Willen der Bewohner annektiert, mußte das junge und noch instabile Deutsche Reich Elsaß-Lothringen so schnell wie möglich rechtlich, gesellschaftlich und ökonomisch integrieren. Zunächst, 1871 bis 1879, richteten sich die Bemühungen des Reiches darauf, das als Reichsland verfasste Elsaß-Lothringen verwaltungsrechtlich neu zu organisieren. Verfassungsrechtlich war das Reichsland gegenüber den Bundesstaaten ein Homunkulus, weitgehend rechtlos und vom Bundesrat bevormundet. 1879 erhielt das Land die Statthalterverfassung, die ihm eine, wenn auch stark eingeschränkte, Selbstverwaltung erlaubte.°°Erst durch die Verfassung von 1911 wurde Elsaß-Lothringen den Bundesstaaten weitgehend angenähert. Mit Ausbruch des Krieges im Jahre 1914 wurde die Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt. Elsaß-Lothringen wurde als Feindesland behandelt, es kam zu gezielten Erschießungen, Tausende verschwanden in der Schutzhaft oder wurden nach Ostpreußen deportiert.°°Erst als sich die Niederlage Deutschlands abzeichnete, erhielt Elsaß-Lothringen im Oktober 1918 die volle Souveränität. Wäre dies bereits 1911 geschehen, wäre die Integration trotz mancher Rückschläge ein Erfolg gewesen. So aber kehrte das Land nach dem Ende der drückenden Besatzung dem Reich erleichtert den Rücken.°°Dr. Sophie Charlotte Preibusch, geb. 1975, studierte Rechtswissenschaften in Straßburg, Frankreich und an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2000 bis 2002 Stipendiatin der Dr. Meyer-Struckmann-Stiftung, 2003 bis 2005 Referendariat am Kammergericht Berlin. 2004 Promotion zum Dr. jur., seit 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bremen.