Verfassungskontinuität.

Die Arbeit beschäftigt sich mit der (Dis-)Kontinuität der deutschen Verfassungen zwischen dem Alten Reich und 1849. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der sog. Verfassungsaussagen: Inwiefern treffen die Bestimmungen der Verfassungen - bis hin zu einzelnen Begriffen - Aussagen über die staatliche (Dis-)Kontinuität zum Vorhergehenden? Was lässt sich aus einer Beobachtung und Auswertung dieser Aussagen sowohl über die Verfassungstechnik als auch staatliche Kontinuität aussagen? Die Herangehensweise untersucht also Verfassungskontinuität im Wortsinn. Dabei lassen sich für den hier beobachteten Zeitraum je nach Tiefe verschiedene allgemeine und spezielle Ergebnisse festhalten: Während (explizite) Diskontinuitätsaussagen selten, aber umso nachdrücklicher sind, werden Begriffe und Einrichtungen, die ihrerseits Jahrhunderte zurückweisen über mehrere Verfassungswechsel transportiert. Ob diese Beharrung im Wandel identitätsbewahrend ist, muss aber letztlich einer (systematisierten) Wertung überlassen werden.

Christoph Smets studied law at the Universities of Mannheim, Bristol and Bonn. At the latter, he chose the elective modules of the course »state and constitution in the process of internationalization«. At Mannheim University, he worked as a Junior Research Assistant and after passing the First Legal Exam (2011) as a Senior Research Assistant at the universities of Hagen and Düsseldorf. Following the Legal Practice Course (Rechtsreferendariat) with stations at Speyer University and a >Euregion< he passed the Second Legal State Exam in 2019 and has been working as a Legal Officer for the University of Bonn since 2020.

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