Verfassungsrechtliche Ansprüche auf konkrete medizinische Leistungen

Der Anspruch des Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ist begrenzt auf im Krankheitsfall notwendige und wirtschaftliche Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit allgemein anerkannt sind. Rechtsprechung und Gesetzgeber haben von diesem Grundsatz zahlreiche Ausnahmen entwickelt. Die Arbeit untersucht, in welchen Fällen solche Ausnahmen verfassungsrechtlich notwendig sind und ob die bestehenden Ausnahmetatbestände im SGB V den verfassungsrechtlichen Anspruch auf konkrete medizinische Leistungen hinreichend abbilden. Dabei entsteht ein detaillierter Überblick zu Anwendungsbereichen und Voraussetzungen der Durchbrechungstatbestände und zu ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung. Im Ergebnis könne es insbesondere in Fällen nicht unmittelbar lebensbedrohlicher Erkrankungen und rein palliativer Behandlungsverläufe zu verfassungswidrigen Versorgungslücken kommen. Auch die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Entscheidung über den Leistungsanspruch wird kritisch hinterfragt.