Verfügungen über Einlageforderungen in der Krise der Kapitalgesellschaft.

Die Arbeit untersucht Verfügungsmöglichkeiten über und die Pfändbarkeit von Einlageforderungen im Kapitalgesellschaftsrecht. Solche Gestaltungen, beispielsweise die Aufrechnung der Einlage mit einer Gegenforderung des Gesellschafters, werden von der Rechtsprechung seit jeher nur unter engen, kapitalschutzrechtlichen Voraussetzungen zugelassen. Hiernach muss der Gesellschaft durch die Verfügung ein vollwertiges Entgelt zufließen, das den Verlust der Einlageforderung voll kompensiert. Dieses Schutzregime wird anhand einer historischen Aufarbeitung und Analyse der Spruchpraxis untersucht. Dabei werden zunächst die - zum Teil widersprüchlichen - dogmatischen Grundlagen und Prämissen des Vollwertigkeitsgebots freigelegt und anschließend eingehend kritisiert. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsfortbildung tatsächlich primär insolvenzrechtliche Schutzanliegen verfolgt und dass das geschriebene (Insolvenz-)Recht die adressierten Konflikte bereits abschließend regelt.

Tobias Buddemeier studierte Rechtswissenschaften mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt in Osnabrück und war nach Erster juristischer Staatsprüfung (OLG Celle, 2011) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Lehrstuhl von Prof. Dr. Dirk A. Verse tätig. Nach seinem Referendariat und dem Zweiten Staatsexamen in Hamburg ist er seit April 2017 als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig. Er wurde Anfang 2017 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert.

Weitere Produkte vom selben Autor