Vergabe an die Öffentliche Hand.

Die öffentliche Hand tritt vermehrt selbst als Bieter in Vergabeverfahren auf. Gegenstand ihres Interesses ist es, Leistungen der Daseinsvorsorge zu rekommunalisieren. Die Arbeit untersucht, ob und welchen vergaberechtlichen Bindungen die Öffentliche Hand dabei unterliegt. Ausgehend vom primär- und verfassungsvergaberechtlichen Rahmen wird die Bedeutung des Kartellvergaberechts, der Verordnung (EG) 1370/2007, des § 46 EnWG und des Haushaltsvergaberechts für den Aufgabenzugriff der Öffentlichen Hand entfaltet. Auf einer tieferliegenden Ebene wird untersucht, ob Primär- und Verfassungsrecht vergaberechtliche Privilegien der Öffentlichen Hand wie die Inhouse-Ausnahme begrenzen oder ob sie vielmehr einer vergabewettbewerblichen Strukturierung des binnenorganisatorischen Bereichs der Verwaltung entgegenstehen. Abschließend nimmt sich die Arbeit den Möglichkeiten einer rekommunalisierungsfreundlichen Gestaltung des Vergabeverfahrens an.

Nikolas Eisentraut studied law at the Freie Universität Berlin with a focus on European law. After completing the first legal exam, he was a research assistant in an international law firm, then at the professorship for public law, especially administrative law at the Freie Universität Berlin. In 2021 he finished his doctorate and then completed his legal clerkship at the Kammergericht in 2022. Since August 2022 he is juniorprofessor for public law at Leibniz Universität Hannover and the German Center for Higher Education Research and Science Studies (DZHW). Further information at www.nikolaseisentraut.de

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