Vergleich der Föderalismuskonzepte der deutschen Verfassungen 1871 und 1919
Autor: | Daniel Henzgen |
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EAN: | 9783638211345 |
eBook Format: | ePUB/PDF |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 16.08.2003 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Deutschland Föderalismus Föderalismuskonzepte Hauptseminar Verfassungen Vergleich |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Sozialwissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Föderalismus in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Zustand und die Reform des deutschen Föderalismus sind immer wieder auf der politischen Tagesordnung gewesen. Gerade in den letzten Jahren wurde eine breite Diskussion über seine Leistungsfähigkeit geführt. Beispielhaft seien hier die Blockadevorwürfe im Zusammenhang mit der Steuerreform der Regierung Kohl im Jahr 1997 und die stark kritisierte Abstimmung im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung Anfang des Jahres 2002 erwähnt. Nach innen in seiner Ausgestaltung kritisiert, wird der Föderalismus nach außen als Strukturprinzip einer weiterentwickelten Europäischen Union von vielen deutschen Politikern empfohlen. Föderalismus ist damit ein sehr aktuelles Thema, auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Die spezifisch deutschen Erfahrungen mit unterschiedlichen Föderalismuskonzepten lassen sich meiner Meinung nach sehr gut im Vergleich der Verfassungen des Deutschen Reiches 1871 und der Weimarer Republik 1919 darlegen. Hierbei wird ihre gegensätzliche Zielsetzung bei gleichzeitiger Herausstellung ihrer Gemeinsamkeiten anhand von drei Themenkomplexen veranschaulicht: 1. Der Bundesrat/Reichsrat 2. Die Kompetenzverteilung bei Gesetzgebung und Verwaltung 3. Die Finanzverfassung Nach einer kurzen historischen Einleitung zu einer Verfassung werden die drei aufgeführten Bereiche bearbeitet. Am Ende dieser Arbeit steht die Beantwortung der Frage, inwieweit das Föderalismuskonzept der Weimarer Republik ein Gegenentwurf zu demjenigen des Deutschen Reiches war.