Vergleichende Darstellung der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft

Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Globalisierung und die damit zusammenhängende wachsende Konkurrenzfähigkeit stellt die Unternehmen vor immer größer werdende Probleme. Der internationale Markt ist hart umkämpft und Fusionen in verschiedenen Segmenten der Wirtschaft sind an der Tagesordnung. Die Zukunftsaussichten einiger Unternehmungen sind teilweise kaum noch einzuschätzen, wie es der Neue Markt eindrucksvoll bewiesen hat. Die traditionelle Rechnungslegung auf der Basis von den GoB und dem HGB wird von den großen Unternehmen in Deutschland wie auch international nicht mehr mit dem Ansehen betrachtet wie es einmal war. Dieses ist besonders auf die starken steuerlichen Einflüsse bezüglich der Handelsbilanz und auch auf den hohen Gläubigerschutz zurückzuführen. Diese Faktoren verhindern oft Investitionsvorhaben aufgrund von versagten Krediten oder Aufnahme anderer Investoren. Wer sich als Unternehmen weltweit behaupten will, muss sich zwangsläufig mit der Rechnungslegung nach IFRS oder US-GAAP beschäftigen. Auch mit Schaffung des neuen § 295a HGB, der als Öffnungsklausel die internationale Rechnungslegung unterstützt, werden deutsche börsennotierte Unternehmen vom HGB-Konzernabschluss befreit. Spätestens nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 nach IFRS vorzulegen. Das primäre Ziel der Verordnung ist es, eine effiziente und kostengünstige Funktionsweise des Kapitalmarktes zu leisten. Ebenfalls steht der Schutz der Anleger und der Erhalt des Vertrauens in die Finanzmärkte im Vordergrund. Auch die US-GAAP haben in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses begründet sich vor allem darin, dass Unternehmen, die an den internationalen Börsen gehandelt werden wollen, z. B. an der NYSE, prinzipiell Abschlüsse nach US-GAAP vorlegen müssen, um so Kapital zu beschaffen. Die Umstellung des Konzernabschlusses nach der IFRS Rechtsgrundlage steht eine große Skepsis entgegen. Diese ist aber weitestgehend nur von Unwissenheit um die Chancen der Unternehmung getragen. Denn auch für nicht börsennotierte Gesellschaften ist eine Umstellung regelmäßig zu bejahen. Nach näherer Betrachtung sollen die Nachteile die Vorteile auf keinen Fall in den Schatten rücken, beide müssen sorgfältig überprüft werden. In dieser Arbeit soll dieses, teilweise schwierige Verfahren angegangen werden, um so [...]