Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung - Feinstaub

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Luftschadstoffemissionen aus dem Kfz - Verkehr sind neben dem Lärm nach wie vor das bekannteste und am längsten diskutierte Umweltproblem des Verkehrsbereichs. Mit der Umschichtung des Fahrzeugbestandes gingen die Emissionen einiger wichtiger Schadstoffe aus dem Straßenverkehr zurück. Dementsprechend ist die Luftqualität in den deutschen Städten sehr viel besser geworden. Dennoch verkürzt die noch bestehende Luftverschmutzung, vor allem durch Feinstaub und bodennahes Ozon, im EU-Durchschnitt die Lebenserwartung um 9 Monate und verursacht den vorzeitigen Tod von etwa 370.000 EU - Bürgern im Jahr. Hinzu kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herz- und Lungenprobleme, ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma) und die Verstärkung allergischer Reaktionen. So wurde die Belastung durch Feinstaub in den letzten Jahren zwar geringer, entspricht jedoch an vielen deutschen Straßen noch nicht den seit 2005 gültigen EU- Immissionsgrenzwerten. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll zuerst eine kurze Definition von Feinstaub gegeben werden. Danach wird kurz auf einschlägige Regelungen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetzes eingegangen, weiterhin soll der Hintergrund zur Einhaltung der 22. BImSchV und deren norminierten Grenzwerte erläutert werden. Der Hauptbestandteil dieser Arbeit setzt sich aus den Aktions- und Luftreinhalteplänen zusammen, die im Rahmen der Verkehrsbeschränkungen eine große Rolle spielen. Gerade wenn keine Luft- und Aktionspläne für eine Gemeinde erhalten sind, stellt sich die rechtliche Frage wie die einzelnen betroffenen Personen gegen die Gemeinde zur Einhaltung der Grenzwerte vorgehen können. Dies soll aus aktueller Rechtssprechung anhand eines Falles, der zur Zeit dem EuGH zur Entscheidung vorliegt, beschrieben werden. Auf den Rechtsschutz wird in den einzelnen Kapitel eingegangen. Weiterhin wird auch das Straßenverkehrsgesetz und dessen Anwendungsbereich beschrieben, da dies dann eine Rolle spielt, wenn für eine Gemeinde keine Luft- oder Aktionspläne enthalten sind. Den Schlussteil dieser Arbeit bilden die Regelungen der EU zur Verminderung der Luftschafstoffbelastungen. Zum Ende hin soll noch ein Überblick über die Schadstoffbelastungen von Feinstaub in anderen Staaten und der EU gegeben werden. Ebenfalls werden kurz die Städte erläutert die Maßnahmen treffen um der neuen Feinstaubrichtlinie, die im März 2008 Inkrafttreten soll, gerecht zu werden.