Verkehrsinfrastrukturpolitik

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Verkehrswissenschaft, Note: 2, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Definition Verkehrsinfrastruktur Verkehrsinfrastruktur umfasst die Infrastruktur des Verkehrs. Dabei ist zu beachten, dass zur Infrastruktur auch organisatorische und institutionelle Dimensionen zählen. Somit gehören nicht nur die Verkehrswege mit ihren Leitsystemen und Umschlageinrichtungen zur Verkehrsinfrastruktur, sondern auch Planungsverfahren, Steuerungsformen und Regelsysteme wie die Straßenverkehrsordnung zählen dazu. Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur wurde früher als zentraler Standortfaktor angesehen. Heute wird diese Annahme eingeschränkt: Es ist noch immer wichtig, dass Regionen gut an überregionale Verkehrsnetze angeschlossen sind, jedoch ist dies nicht mehr der zentrale Faktor in Westeuropa. Nur in schlecht erreichbaren Regionen führt der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu relativ klaren positiven Effekten. Allerdings wird der Grenznutzen jeder weiteren Maßnahme geringer. Lokale Experten sehen die Verkehrsinfrastruktur oft als wichtiger an als wissenschaftlich begründet ist. 2. Beschäftigungseffekte in der Bundesverkehrswegeplanung Verkehrsinfrastrukturinvestitionen kommt eine hohe Bedeutung bei der Erschließung strukturschwacher Gebiete zu. Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 91a, Abs. 1 Nr. 2) verankert. Strukturschwache Regionen profitieren von den Infrastrukturinvestitionen, indem sie Impulse für den regionalen Arbeitsmarkt auslösen. Diese Impulse entstehen temporär während der Bauphase von Projekten und dauerhaft während des Betriebs der Verkehrswege.