Verluste im Steuerrecht. Verlustverrechnung, steuerliche Verlustnutzung und Beschränkungen im internationalen Vergleich

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten stellen Verluste eine Problematik dar, die langfristig gesehen die Existenz von Unternehmen. Aus steuerrechtlicher Sicht hingegen gewinnen Verluste durch ihre Umwandlung in Verlustvorträge an Wert. Es existiert eine Anzahl an Gestaltungen, die ausschließlich der Erzielung steuerlicher Verluste dienen, wie etwa Gesellschaften, die potentielle Anteilseigner mit steuerlichen Verlusten locken. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen der aus wirtschaftlicher Sicht angestrebten Vermeidung von Verlusten und dem steuerlichen Anreiz, der von Verlusten bzw. deren Nutzung ausgeht. Ist das Verlustverrechnungssystem so gestaltet, dass der steuerliche Verlust attraktiv ist, jedoch nicht der steuerliche Gewinn, so verfehlt das Ertragssteuerrecht sein eigentliches Ziel. Lediglich der Gewinn sollte für den Steuerpflichtigen erstrebenswert sein und Verluste sollten im Rahmen des Verlustrechnungssystems immer nur dann berücksichtigt werden, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen tatsächlich berührt wird. Das deutsche Steuerrecht ist durch komplexe Verlustverrechnungsvorschriften geprägt. Diese finden sich sowohl in den Regelungen des KStG, GewStG, AStG, InvStG sowie UmwStG wieder. Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die Bedeutung und Behandlung von Verlusten im deutschen Steuerrecht geben. Vorgestellt wird zunächst die Begrifflichkeit des steuerlichen Verlustes sowie die Unterscheidung in 'unechte' und 'echte' Verluste. Weiter wird auf die Frage bzgl. der Entstehung von steuerlichen Verlusten eingegangen, bevor eine Systematisierung der Verlustberücksichtigung vorgenommen wird. Das folgende Kapitel geht exemplarisch auf verschiedene Verlustnutzungsstrategien ein und anschließend wird ein Vergleich zu anderen europäischen und nicht europäischen Ländern hinsichtlich deren Verlustverrechnungsvorschriften aufgestellt.

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