Vermieterwechsel infolge Eigentumswechsels.

Als »Enfant Terrible« genießt der Grundsatz »Kauf bricht nicht Miete« in § 566 Abs. 1 BGB unter Rechtsdogmatikern bis heute keinen guten Ruf. Die bewusste Abweichung des Gesetzgebers von zivilrechtlichen Prinzipien einer überzeugenden Lösung zuzuführen, ist Rechtsprechung und Literatur bis heute nicht gelungen. Für den Praktiker erscheint dies auf den ersten Blick kaum relevant. Was ist aber, wenn sich der Mietvertrag durch ein erklärtes oder nur bestehendes Kündigungsrecht im Zeitpunkt der Veräußerung der Mietsache in einer komplexeren Rechtslage befindet? Weswegen, durch wen und mit welcher Wirkung kann ein Mietvertrag angefochten werden? Durch wen dürfen welche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden? Wann und wie darf der Erwerber der Immobilie eine Mieterhöhung erklären? Diesen und vielen weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Vermieterwechsel infolge Eigentumswechsel und den dadurch ausgelösten Rechtsfolgen für das Mietverhältnis werden in diesem Werk nachgegangen.

Anna Viktoria Gaßner studied law at Ludwig Maximilian University in Munich from 2007 to 2012. She then completed her legal clerkship at the Higher Regional Court (Oberlandesgericht) of Munich. After successfully passing the second state examination in November 2014, Anna Viktoria Gaßner worked as a lawyer in the commercial law firm ARNECKE SIBETH DABELSTEIN. She specialized in real estate transaction, real estate financing and lease law. In 2017, she began her PhD studies at the Ludwig Maximilian University in Munich under the supervision of Professor Dr. Beate Gsell. Since August 2021, she has been working as General Counsel / Head of Contracting and Legal for the real estate project developer DIBAG Industriebau AG.

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